
Patientenverfügung
Wir hoffen alle auf ein möglichst langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben. Dass es auch anders kommen könnte, und an die damit verbundenen, existenziellen Fragestellungen wird hingegen nur allzu gerne außer Acht gelassen.
Dabei ist es besonders in guten Tagen wichtig, sich in Ruhe und ausführlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und in der Folge eine Patientenverfügung zu verfassen.
Nur so können Sie in Bezug auf ärztliche Maßnahmen und Eingriffe Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren – auch wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar und/oder entscheidungsfähig sein sollten.
Vorsorgevollmacht
Stellen Sie sich vor, Sie machen einen Ausflug und stürzen so unglücklich, dass Sie wegen einer schweren Verletzung ins künstliche Koma versetzt werden müssen. Eben standen Sie noch mitten im Leben und eine Sekunde später können Sie keine notwendigen Entscheidungen mehr treffen.
Wie ist dann die Rechtslage? Dass in solchen Fällen der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln dürfen, ist eine weit verbreitete Meinung – aber leider ein Irrtum. Hierzu muss Ihr Partner oder eine nahestehende Person bevollmächtigt werden. Andernfalls wird ein Betreuer durch ein Gericht benannt.
Dies kann im schlimmsten Fall ein fremder Dritter – ein Berufsbetreuer – sein.
Sorgerechtsverfügung
Auf der Rückfahrt des gemeinsamen Essens bei Kerzenschein (ohne Kinder) überschlägt sich Ihr Auto mehrfach – Sie und Ihr Ehepartner versterben noch an der Unfallstelle. Wer erbt Ihre Kinder?
Zunächst wird in jedem Fall das Jugendamt kontaktiert. Dieses überprüft, wer die Vormundschaft für Ihre Kinder übernimmt, bestimmt wird es im Anschluss gerichtlich. Entgegen dem allgemein verbreiteten Irrglaube sind weder die „Paten“, noch die Großeltern automatisch der neue Vormund.
Eine Sorgerechtsverfügung regelt für den Fall das beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen, bei wem die Kinder leben und wer sich um die Erziehung kümmern soll. Daher empfehlen wir im Rahmen der Ruhestandsplanung jeder Familie eine Sorgerechtverfügung anzufertigen.
Unternehmervollmacht
Bei Unternehmern, Freiberuflern oder Selbstständigen reichen die oben genannten Vollmachten in der Regel oft nicht aus. Im schlimmsten Fall kann dies zur Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz führen.
Ähnlich verhält es sich bei Gesellschaftern. Diese können im Fall der Fälle ihre Anteile während einer Gesellschafterversammlung entsprechend vertreten. Ohne eine entsprechende Vollmacht erfüllt ein vom Gericht eingesetzter Betreuer diese Funktion.
Sichern Sie im Vorfeld Ihr Lebenswerk entsprechend ab! Sprechen Sie uns gern an.
Erstellung & Verwahrung
Generell ist es empfehlenswert, entsprechende Vollmachten vom Anwälten bzw. Notaren erstellen zu lassen. Viele Verbraucher schrecken jedoch vor den immensen Kosten zurück und hoffen, vor einschneidenden Lebensereignissen bewahrt zu bleiben.
Mit Hilfe von bestehenden Rahmenverträgen mit diversen Kooperationspartnern erhalten Sie bei Bedarf Zugang zu häufig deutlich kostengünstigeren Alternativen als der Anwalt/Notar vor Ort.
Ähnlich verhält es sich bei der Verwahrung und Aktualisierung entsprechender Unterlagen. Eine Hinterlegung bei Freunden und Verwandten kann sinnvoll sein, muss aber nicht. Dies gilt im Einzelfall abzuklären und abzuwägen.
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